PPWR – neue EU-Vorschriften
zu Verpackungen
und Verpackungsabfällen

PPWR – neue EU-Vorschriften zu Verpackungen und Verpackungsabfällen.
Was müssen Sie wissen?

Verpackungen begleiten uns auf Schritt und Tritt – sie schützen Produkte, erleichtern den Transport und übermitteln Informationen. Gleichzeitig sind sie jedoch auch eine enorme Quelle von Abfällen. Laut der Europäischen Kommission machen Verpackungen etwa 36 % des kommunalen Abfalls in der EU aus.

Die wachsende Abfallmenge, unterschiedliche Recyclingstandards in den Mitgliedstaaten und die Notwendigkeit, CO₂-Emissionen zu reduzieren, haben die Europäische Union dazu veranlasst, neue Vorschriften vorzubereiten:
PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation.
Diese Verordnung wird die Gestaltung, Herstellung und Bewirtschaftung von Verpackungen in der gesamten EU revolutionieren.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist ein Vorschlag für eine Verordnung (keine Richtlinie). Das bedeutet, dass sie unmittelbar in allen EU-Ländern gilt – ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die seit über 25 Jahren in Kraft ist und den aktuellen Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft nicht mehr gerecht wird.

Ziele der PPWR

Das neue Gesetz verfolgt fünf Hauptziele:

  1. Vermeidung von Verpackungsabfällen
  2. Erhöhung von Wiederverwendung und Recycling
  3. Verringerung von übermäßigem Verpacken („Overpackaging“)
  4. Harmonisierung der Vorschriften in der EU – gleiche Regeln für alle Unternehmen im Binnenmarkt
  5. Erhöhung des Anteils recycelter Materialien in der Verpackungsproduktion

Zentrale Grundsätze und Pflichten

1. Ökodesign von Verpackungen

  • Standardisierte Etiketten (klare Informationen für Verbraucher)
  • Verpflichtung, Verpackungen so zu gestalten, dass sie recycelbar sind

2. Verbote und Einschränkungen

  • Stufenweiser Ausstieg aus Einwegformaten (z. B. sehr leichte Plastiktüten, Einwegverpackungen für frische Lebensmittel in HoReCa – ab 2030).

3. Ziele zur Reduzierung der Verpackungsmenge

  • 5 % bis 2030
  • 10 % bis 2035
  • 15 % bis 2040 (im Vergleich zu 2018)

4. Mindestanteil an Rezyklat in Kunststoff

  • Je nach Verpackungsart: von 10 % bis 50 % zwischen 2030–2040.

5. Pfandsysteme (DRS)

  • Bis 2029 müssen alle EU-Länder ein Pfandsystem für PET-Flaschen und Aluminiumdosen einführen.

6. Anforderungen an Wiederverwendung (Reuse)

  • Neue Pflichten für Gastronomie, E-Commerce und Getränkeindustrie im Bereich Mehrwegverpackungen.

Für wen gilt die PPWR?

  • Verpackungshersteller
  • Importeure verpackter Produkte
  • E-Commerce- und Logistikunternehmen
  • Unternehmen für Sammlung, Sortierung und Recycling von Abfällen
  • HoReCa- und Einzelhandelsbranche

Vorteile und Herausforderungen

Vorteile:

  • Weniger Abfälle und eine sauberere Umwelt
  • Mehr Transparenz für Verbraucher dank einheitlicher Kennzeichnungen
  • Erleichterungen im Handel – einheitliche Vorschriften in der gesamten EU

Herausforderungen:

  • Anpassung von Produktionslinien und Logistikprozessen
  • Höhere Umsetzungskosten (insbesondere kurzfristig)
  • Verpflichtung zu Berichterstattung und detaillierter Materialerfassung

Was bedeutet das in der Praxis?

Die PPWR ist nicht nur ein Gesetzestext, sondern eine echte Veränderung der Unternehmenspraxis:

  • E-Commerce muss auf übermäßige Verpackungen und Leerräume verzichten
  • Verpackungshersteller müssen Rezyklat verwenden
  • Restaurants und Gastronomieketten müssen Mehrweglösungen einführen

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die PPWR ist die größte Veränderung der Verpackungsvorschriften seit Jahrzehnten. Sie betrifft Hersteller, Händler, Logistik und Verbraucher. Je früher sich Unternehmen vorbereiten, desto leichter und kostengünstiger wird die Anpassung.

Im nächsten Artikel zeigen wir, was die PPWR für den E-Commerce-Sektor bedeutet und welche Lösungen Sie bereits heute einführen sollten, um Probleme im Jahr 2026 zu vermeiden.

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